Unter "Corporate Governance" werden Fragen und Mitteilungen zur Unternehmensleitung, Unternehmenskontrolle und Transparenz zusammengefasst.
Ad-Hoc-Meldungen sind Nachrichten des Unternehmens, die alle Aktionäre gleichzeitig erreichen sollen.
Gemäß Art. 19 Abs. 1 Unterabsatz 2 MAR müssen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft sowie die mit ihnen in enger Beziehung stehenden Personen den Kauf und Verkauf von Wertpapieren des eigenen Unternehmens oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten unverzüglich dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilen.
Im Risikomanagement ist es unser Ziel, die mit unserem Geschäft verbundenen Risiken mit Hilfe eines auf unsere Aktivitäten abgestimmten Risikomanagementsystems (RMS) zu steuern und zu überwachen.
Die angemessene Vertretung von Aurubis‘ politischen Interessen ist Teil verantwortlicher Unternehmensführung.
Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung braucht gemeinsame Werte und Regeln als Wegweiser für den Geschäftsalltag.
Die Aurubis AG ist nach § 40 Abs. 1 WpHG verpflichtet, diese Stimmrechtsmitteilungen zu veröffentlichen. Dies erfolgt über die DGAP (Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH).
Der Deutsche Corporate Governance Kodex beinhaltet drei Arten von Regeln, die sich in ihrer Verbindlichkeit voneinander unterscheiden: gesetzliche Vorschriften, Empfehlungen und Anregungen.
Der Erwerb dieser Aktien dient ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus einem Belegschaftsaktienprogramm der Aurubis AG.
Der Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft dient der Schaffung eines Bestandes eigener Aktien für mögliche Akquisitionen oder der Gestaltung zukünftigen Finanzierungsbedarfs.