Vergütung des Managements

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats.


Vergütung des Vorstands

Die Vergütung des Vorstands der Aurubis AG ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet und steht im Einklang mit den Aktionärsinteressen sowie den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner aktuellen Fassung. Die Vergütung wird im Geschäftsbericht für jedes Mitglied des Vorstands individuell ausgewiesen. 

Das Vergütungssystem für den Vorstand der Aurubis AG ist so ausgestaltet, dass die Vergütung mit Blick auf die umfassende Geschäftstätigkeit des Konzerns, das operative Geschäftsumfeld und die erzielten Geschäftsergebnisse angemessen ist. Es wurde zuletzt unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und des Deutschen Corporate Governance Kodex angepasst und durch die Hauptversammlung 2023 gebilligt. Die Vergütung wird im Geschäftsbericht für jedes Mitglied individuell ausgewiesen.

Die folgende Übersicht fasst die Bestandteile des Vergütungssystems zusammen.

 Grundzüge des Vergütungssystems

 

    Vergütungssystem 2023
Festvergütung Grundbezüge Feste jährliche Grundbezüge, welche monatlich in gleichen Raten ausgezahlt werden
  Pensionszusagen            
  • Versorgungszusage zur betrieblichen Altersversorgung in Form einer Ruhegeldzusage, finanziert über eine Rückdeckungsversicherung
  • Beitragsorientierte betriebliche Altersversorgung in Form einer Kapitalzusage
  Nebenleistungen Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert für Versicherungsprämien und Dienstwagennutzung bestehen
Variable Vergütung Einjährige variable Vergütung (20–25 %)
  • Typ: Jahresbonus
  • Leistungskriterien:
    • Operatives EBT (70 %)
    • Individuelle Leistung des Vorstandsmitglieds (20 %)
    • ESG-Ziele (10 %)
  • Auszahlung:
    • Vollständig nach Ablauf des Geschäftsjahres in bar
  • Cap: 150 % des Zielbetrags
  • » Ein diskretionärer Sonderbonus ist nicht vereinbart
  Mehrjährige variable Vergütung
(30–35 %)

Typ: Performance Share Plan

  • Performance­Periode: 4 Jahre
  • Leistungskriterium:
    • Operativer ROCE (50 %)
    • Relativer Total Shareholder Return (TSR) vs. MDAX (50 %)
  • Cap: 200 % des Zielbetrags
  • Auszahlung: am Ende der 4­jährigen Performance-­Periode in bar
Maximalvergütung
gemäß § 87a AktG

 
Vorsitzender: 3.300.000 €
Ordentliches Mitglied: 2.300.000 €
Malus & Clawback   Möglichkeit zur teilweisen oder vollständigen Reduzierung (Malus) oder Rückforderung (Clawback)
der variablen Vergütung (einjährige und mehrjährige variable Vergütung) im Falle eines Compliance­ Vergehens oder bei fehlerhaftem Konzernabschluss
 

Vorzeitige Beendigung der Vorstandstätigkeit

  Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund wird im Rahmen des Vergütungssystems eine Abfindung gezahlt, die auf zwei Jahresgesamtvergütungen begrenzt ist und keinen längeren Zeitraum als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergütet
Vergütungssystem

Das Vergütungssystem bei Aurubis besteht sowohl aus festen (Grundbezügen, Pensionszusagen und Nebenleistungen) als auch variablen Vergütungsbestandteilen (Jahresbonus und Performance Share Plan). Darüber hinaus regelt das Vergütungssystem auch weitere vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte (z. B. Zusagen bei Beendigung der Vorstandstätigkeit).

Das System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Aurubis AG wurde in der Hauptversammlung am 16. Februar 2023 gebilligt.

Die Vergütungssysteme aus vergangenen Jahren finden Sie hier im Archiv. 

Archiv Vergütungssysteme
2021

Das Vergütungssystem 2021 wurde in der Hauptversammlung am 11. Februar 2022 gebilligt.

2017

Das Vergütungssystem 2017 wurde in der Hauptversammlung am 01. März 2018 gebilligt.

Vergütungsberichte

Den aktuellen Vergütungsbericht finden Sie hier:

Die Vergütungsberichte aus vergangenen Jahren finden Sie hier im Archiv. 


Vergütung des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Aurubis AG erhalten für ihre Tätigkeit eine feste Vergütung. Die Vergütung des Aufsichtsrats wird, der Struktur und der Höhe nach, von der Hauptversammlung beschlossen und ist in der Satzung geregelt.  Die Vergütung wird im Geschäftsbericht für jedes Mitglied des Aufsichtsrats individuell ausgewiesen. 

Vergütungsstruktur

Die Vergütung des Aufsichtsrats setzt sich zusammen aus einer Festvergütung sowie einer ebenfalls fixen Vergütung für die Tätigkeit in Ausschüssen. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 1.000 Euro.

Vergütungskomponente Vorsitzender des Aufsichtsrats Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Ordentliches Mitglied des Aufsichtsrats
Festvergütung 225.000 €  150.000 €  75.000 € 
Sitzungsgeld  

1.000 

 
  Vorsitzender des Ausschusses  Mitglied des Ausschusses    
Ausschusstätigkeit - Prüfungsausschuss  30.000  15.000     
Ausschusstätigkeit - Personalausschuss 30.000 15.000     
Ausschusstätigkeit - Weitere Ausschüsse 15.000 7.500    
Begrenzung der Vergütung für Auschusstätigkeiten 50.000  25.000    
Vergütungsregelung

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Aurubis AG wurde in der Hauptversammlung 2021 gebilligt und ist in § 12 der Satzung der Aurubis AG geregelt.

Vergütungsberichte

Die Vergütungsberichte aus vergangenen Jahren finden Sie hier im Archiv.